In einer Beziehung Eheherrin-Ehesklave gibt nur eine Person den Ton an und das ist die Eheherrin. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, ob es sich um eine kirchlich/standesamtlich legitimierte Ehe oder eine eheähnliche Beziehung handelt. rnrnAnders als in einer (Spiel)Beziehung, in der sich beide Partner nach der Session wieder auf Augenhöhe begegnen, kann die Eheherrin nicht nur im Spiel sondern auch im Alltag bestimmen. Das kann für den Ehesklaven täglich wiederkehrende Aufgaben bedeuten wie z.B. Kaffee ans Bett bringen, alle Körperhaare entfernen, Putz- Koch- Spül- und Einkaufsdienste, Befolgen der Kleidungsordnung, der Eheherrin jeden Wunsch von den Augen ablesen bis zum Abliefern des gesamten Einkommens an die Eheherrin, die vielleicht, aber auch nur vielleicht dem Ehesklaven ein kleines Taschengeld gewährt. Die Pflichten des Ehesklaven können auch in einem Ehevetrag ähnlich den Sklavenverträgen geregelt werden. Auch über andere Dinge des täglichen Lebens bestimmt allein die Eheherrin, z.B. welche Neuanschaffungen getätigt werden usw. Selbstverständlich regelt die Eheherrin auch das Sexleben ihres Ehesklaven, es liegt in ihrem Ermessen, den Ehesklaven keusch (auch mittels eines Keuschheitsgürtels) zu halten um ihm wenn es ihr gefällt, einen Orgasmus zu schenken oder ihn nur zu melken. Desweiteren kann der Ehesklave auch zum unfreiwilligem Cuckold degradiert oder an "Damenkränzchen" verliehen werden.