Von Seitensprung wird gesprochen, wenn ein verheirateter Partner sexuellen Kontakt zu einer anderen Person hat oder hatte, die nicht der Ehepartner ist. Mit Seitensprung wird somit der eigentlich Akt als solcher bezeichnet, aber auch der Seitensprung-Partner der verheirateten Person wird mit ?Seitensprung? tituliert. Der Seitensprung ist von einer Affaire zu unterscheiden, da ein Seitensprung vorraussetzt, dass mindestens einer der beiden Protagonisten verheiratet ist.